Skip to main content
4 Minuten Lesezeit (815 Worte)

Gazastreifen: Österreichs gefährliche Entwicklungshilfe

Gazastreifen: Österreichs gefährliche Entwicklungshilfe

Dr.Dr. Heinz-Dietmar Schimanko


In meinem im bachheimer.com-Newsletter 10/24 veröffentlichten Artikel mit dem Titel "Gazatunnel und Wiens U-Bahn" habe ich unter Bezugnahme auf das von der Terrororganisation Hamas mit veruntreuten Entwicklungshilfegeldern im Untergrund des Gazastreifens errichtete Tunnelnetzwerk propagiert, die Entwicklungshilfe in Palästinensergebiete zu beenden und die bislang dafür verwendeten Steuergelder für den U-Bahnbau in Wien zu verwenden und die von Dienstgebern zu entrichtende Wiener U-Bahnsteuer (EUR 2,-/Woche pro Dienstnehmer) entsprechend zu reduzieren. Nun stelle ich die betreffenden Zahlen gegenüber.

Jährliches Steueraufkommen aus der Wiener U-Bahnsteuer (in EUR):

2018  67.360.088,95

2019  69.890.205,67

2020  54.850.000,00

2021  65.442.232,50

2022  69.554.915,42.

(Quelle: Stadt Wien, Rechnungsabschluss - Budget der Stadt Wien)

Entwicklungshilfe Österreichs in die Palästinensergebiete (in EUR), die entweder von der Hamas und Mitarbeitern der UN-Organisation UNRWA veruntreut wurde zur Terrorismusfinanzierung, oder - weil sie großteils für den Gazastreifen erfolgte – mit gewisser Wahrscheinlichkeit weitgehend vergeblich wurde durch den Krieg im Gaza-Streifen, den das Verbrechersyndikat Hamas verursacht hat mit dem am 7. Oktober 2023 vom Gaza-Streifen aus mit mehreren tausend seiner Terroristen in Israel begangenen bestialischen Massaker an Babys, Kindern, Frauen und Männern:

  • uBilaterale (direkt von Österreich an die betreffenden Gebiete geleistete) Entwicklungshilfe

- jährliche Zahlungen 2016 bis 2022: rund 4.200.000,00 bis 7.200.000,00

(Quelle: Austrian Development Agency, ODA-Profil 2022 Palästina

[ODA: Official Development Assistance], ODA-Berichte).

- projektbezogene Förderungen/Projektfinanzierung (ein- bis dreijährige Projekte im Zeitraum 2016 bis 2024): 12.902.139,00

  • uBeiträge Österreichs zur multilateralen (über internationale Organisationen erfolgenden) Entwicklungshilfe (sofern projektbezogen sind ein- bis dreijährige Projekte im Zeitraum 2016 bis 2024 erfaßt):

- Kernbeitrag zum UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East): jährlich 400.000,00

(Quelle: Austrian Development Agency, ODA-Berichte [Tabellen])

- Zahlungen an UNRWA für Projekte: 27.050.000,00

- sonstige multilaterale Entwicklungshilfe: 11.629.157,00

(Quelle: Austria Development Agency, Projekte - Palästinensische Gebiete)

Nicht in diesen Zahlen enthalten und nicht in die nachstehende Gesamtberechnung einbezogen sind EUR 23 Millionen an humanitärer Hilfe, die wegen des Kriegs im Gazastreifen an die dortige Bevölkerung geleistet wird (Aussendung des Bundesministeriums für europäische und auswärtige Angelegenheiten vom 28.02.2024).

Die Summe an projektbezogener österreichischer Entwicklungshilfe für Palästina beträgt damit im Zeitraum 2016 bis 2024 EUR 51.581.296,00. Die Summe an jährlich von Österreich als Entwicklungshilfe für Palästina geleisteten Zahlungen beträgt im Zeitraum 2016 bis 2022 EUR 40.935.386,00, fortgerechnet bis 2024 EUR 52.631.210,57.

Das ergibt im Zeitraum 2016 bis 2024 insgesamt einen Betrag an österreichischer Entwicklungshilfe für die Palästinensergebiete von EUR 104.212.506,57 und damit pro Jahr durchschnittlich mehr als EUR 11.500.000,00. Das sind rund 16% bis 20% des jährlichen Steueraufkommens aus der Wiener U-Bahnsteuer.

Über diese Relation hinausgehend zeigt dieses Beispiel auf allgemeiner Ebene, daß bei Entwicklungshilfe mit Steuergeldern leichtfertig und verschwenderisch umgegangen wird. An den Gazastreifen hätte man von vornherein keine österreichischen Steuergelder als Entwicklungshilfe leisten dürfen, weil dort seit 2007 eine Terrororganisation herrscht, so daß man davon ausgehen mußte, daß Entwicklungshilfe veruntreut und für Terrorismusfinanzierung mißbraucht wird. Dazu kommt, daß die Mehrheit der dortigen Bevölkerung diese Terrororganisation unterstützt. Die österreichischen Verantwortlichen haben sich sichtlich nicht ausreichend mit den örtlichen Verhältnissen beschäftigt oder die Situation naiv betrachtet (wobei nach derzeitigem Stand nicht ausgeschlossen werden kann, daß einzelne österreichische Akteure ebenso wie einzelne in Kooperation mit Österreich tätigen UNRWA-Mitarbeiter vorsätzlich an Terrorismusfinanzierung [§§ 62, 64 Abs. 1 Z 9, 278d StGB] mitgewirkt haben).

Das österreichische Außenministerium hat nach eigenen Angaben am 09.10. die Entwicklungszusammenarbeit bei den laufenden Projekten gestoppt, aber am 07.12.2023 nach einer "Überprüfung" nur bei einem Projekt wegen einer von der betreffenden NGO nach dem 7. Oktober unterzeichneten israelfeindlichen Erklärung eingestellt und ansonsten wieder freigegeben (19 Millionen Euro: Österreich stoppt Entwicklungszusammenarbeit mit Palästinensern, kurier 09.10.2023 Österreich gibt Hilfsgelder für Palästinenser wieder frei, kurier 07.12.2023). Es ist fraglich, mit welchen Mitteln diese Überprüfung erfolgte, was genau geprüft wurde, und ob sie mehr als oberflächlich war. Außerdem war sie nur von kurzer Dauer und fand in einem Zeitraum statt, als die Überprüfungsmöglichkeiten vor Ort durch den Krieg im Gaza-Streifen sehr eingeschränkt waren. Der Umfang dieser Überprüfung, die mehr als im Zugzwang erfolgende politische Agitation erscheint, war zudem eingeschränkt auf die laufenden Projekte mit einem Volumen von damals rund 19 Millionen Euro (vgl. Austrian Development Agency/Länder und Regionen/Palästina). Sie umfaßte nicht die sonstigen Zahlungen von Entwicklungshilfegeldern und insbesondere nicht die immensen Zahlungen an die UNRWA. Es ist nicht davon auszugehen, daß die Hamas und für sie tätige UNRWA-Mitarbeiter gerade österreichische Entwicklungshilfegelder nicht mißbraucht haben (vgl. die im vorgenannten Artikel "Gazatunnel und Wiens U-Bahn" genannten Verweise auf Niall Ferguson und Douglas Murray).

Ein Land wie Österreich mit einem notorischen Budgetdefizit und einer hohen Staatsverschuldung (www.staatsschulden.at) sollte unter der Voraussetzung, daß die zweckentsprechende und effiziente Mittelverwendung gewährleistet ist, seine Entwicklungshilfe überhaupt einschränken auf unbedingt notwendige, im Sinne der christlichen Nächstenliebe erfolgende Hilfe in Notsituationen (z.B. Naturkatastrophen, Hungersnöten) und ansonsten auf Infrastrukturförderungen im Gesundheitswesen und im wirtschaftlichen Bereich für Staaten, wenn daraus eine für Österreich sinnvolle Wirtschaftskooperation entstehen kann. Das ist bei den Palästinensergebieten nach den bisherigen Verhältnissen auszuschließen.