Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin schlägt einen "Einzelfall"-Ansatz für NFTs vor
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist noch nicht bereit, nicht-fungible Token (NFTs) als Wertpapiere zu klassifizieren. Die Behörde schlägt vor, die NFTs von Fall zu Fall zu klassifizieren, berichtet der cointelegraph aktuell.
Am 8. März veröffentlichte das BaFin-Journal eine Erläuterung zu NFTs und ihrer rechtlichen Einordnung. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht die Aufsichtsbehörde nicht, inwiefern NFTs den Kriterien der Handelbarkeit und Standardisierung entsprechen, die Wertpapiere definieren. In Zukunft könnte die BaFin NFTs jedoch als Wertpapiere betrachten. Zum Beispiel, wenn 1.000 NFTs die gleichen Rückzahlungs- und Zinsansprüche verkörpern.
Einem weiteren Vorbehalt zufolge könnte ein NFT als Anlage gelten, wenn es eine Dokumentation von Verwertungsrechten oder Eigentumsrechten enthält, wie z.B. ein Ausschüttungsversprechen.
Für die Einstufung von NFTs als "Krypto-Asset" empfiehlt die Behörde einen einzelfallbezogenen Ansatz. Laut BaFin ist die Chance, dass NFT einen "Krypto-Vermögenswert" darstellen, aufgrund der fehlenden unmittelbaren Austauschbarkeit jedoch noch geringer als bei der Einstufung als Investment. Und auch die fehlende Standardisierung bewahrt NFT vor dem Status "E-Geld".