Von Redaktion auf Montag, 13. Mai 2024
Kategorie: KW 20

Katholische Privatschule: Was ist die Leistung?

Georg Huber

Viele Eltern meinen, daß ihre Kinder in einer konfessionellen Privatschule besser aufgehoben sind, als in einer öffentlichen Schule. Daher zahlen sie monatlich ein beträchtliches Schulgeld. Den wenigsten ist aber bewußt, daß der Betreiber einer solchen Privatschule die Kosten für den dortigen Unterricht nicht selbst trägt. Denn die Lehrerinnen und Lehrer werden ihm vom Staat zur Verfügung gestellt, was im Gesetz als Subventionierung bezeichnet wird. Damit zahlen alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die konfessionellen Privatschulen, auch wenn ihre Kinder öffentliche Schulen besuchen.

Das Schulgeld führt zur Frage, was eigentlich dafür die Mehrleistung der Privatschule ist. Damit ist jetzt eine größere Anzahl von Eltern konfrontiert, deren Kinder das Gymnasium des Sacre Coeur Pressbaum, eine Schule der Erzdiözese Wien besuchen. Auf Grund von Fehlplanungen der Schulleitung besteht das Erfordernis zusätzlicher Lehrtätigkeit, die von der Bildungsdirektion nicht subventioniert wird. Es wurden mehr Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr für die künftigen ersten Klassen aufgenommen, als sonst. Sechs statt der bisherigen fünf Klassen sollen gebildet werden. Da spielt die Schulbehörde, die Bildungsdirektion Niederösterreich nicht mit.

Die Bildungseinrichtung spart bei der Bildung

Jetzt möchte die Schulleitung woanders sparen - bei den jetzigen fünften Klassen. Drei fünfte Klassen mit überschaubarer Größe von 16, 18 und 19 Schülerinnen und Schülern sollen im kommenden Schuljahr zu zwei Klassen mit 26 und 27 Schülern zusammengelegt werden. Das wäre deutlich über dem OECD-Durchschnitt und derzeitigen österreichischen Durchschnitt von 21 Schülern. Also keine besondere Qualität. Auch ein nahegelegenes öffentliches Gymnasium hat in der Oberstufe geringere Klassengrößen, zum erheblichen Teil auch Klassen von rund 16 bis 19 Schülern. Erschwerend kommt dazu, daß diese Generation beim Einstieg ins Gymnasium von den nachteiligen Covid-19-Schulmaßnahmen mit abwechselndem Fern- und Schichtunterricht betroffen war. Erst jetzt konnte sie eine für den Lernerfolg so wichtige Klassengemeinschaft aufbauen - die jetzt schon wieder aufgelöst werden soll.

Die Klasseneltern laufen dagegen Sturm, zumal man ihnen kleine Schulklassen und Kontinuität bei den Lehrpersonen bis zur Reifeprüfung zugesagt hat.

Millionengewinn statt Qualität

Die zuständigen Klassenelternvertreter haben sich rechtlich informiert, daß die Schulstiftung der Erzdiözese Wien den Teil der zusätzlichen Lehrtätigkeit, der zur Vermeidung der Klassenzusammenlegung erforderlich ist, selbst finanzieren kann, ohne die staatliche Subventionierung der allgemeinen Lehrtätigkeit zu gefährden. Denn die konfessionelle Privatschule hat einen verfassungsrechtlich abgesicherten gesetzlichen Anspruch auf Finanzierung des Umfangs der Lehrtätigkeit, wie er bei vergleichbaren öffentlichen Schulen besteht.

Diese zusätzliche Lehrtätigkeit beträgt nur 20 Unterrichtsstunden pro Woche – weniger als die Lehrverpflichtung einer vollzeittätigen Lehrperson von 24 wöchentlichen Unterrichtsstunden.

Einnahmen aus Schulgeld für dieses Gymnasium sind genug da, monatlich rund 175.000 Euro, von denen der Schulstiftung nach einer fachkundigen Schätzung bei üblicher Kostengebarung nach Abzug von laufenden Gebäudekosten und Lehrmittelbedarf zumindest 150.000 Euro verbleiben, was pro Schuljahr einen Gewinn aus diesem Gymnasium von 1,5 Millionen Euro ergibt.

Davon möchte man bei der Erzdiözese Wien nichts abgeben, auch nicht zur Korrektur eigener Fehlleistungen.

Einige Eltern fühlen sich zu Recht geschröpft. Und sie fragen, was sie für das von ihnen gezahlte Schulgeld bekommen. Die Antwort: Sichtlich gar nichts, was sie für ihre Kinder nicht auch bei den umliegenden öffentlichen - schulgeldfreien - Schulen erhielten.